Informationen für die Eltern

Kinder entwickeln im Laufe ihres Lebens immer wieder Symptome, die oftmals ganz von alleine wieder weggehen. Sie müssen nicht zwingend ein Ausdruck einer seelischen Erkrankung sein. Symptome die sich aber hartneckig festsetzen oder die für ihr Kind, oder für sie als Erziehunsgspersonen nur schwer zu ertragen sind, sollten abgeklärt werden.

Untenstehend finden Sie eine Liste der Störungen die im Kinder und Jugendalter häufig auftreten und bei denen eine Abklärung und ggf. eine Psychotherapie sinnvoll ist. 

  • Schulschwierigkeiten: Konzentrations-, Lern- und Leistungsstörungen, bis hin  zur Schulangst
  • Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Fressattacken
  • Traurigkeit, sozialer Rückzug, bis hin zu depressiven Episoden, Selbstmordgedanken und suizidales Verhalten
  • Selbstverletzendes Verhalten, z.B. Ritzen, Nägelkauen 
  • Sprachstörungen, wie z.B. Stottern oder Mutismus 
  • Suchtverhalten (Alkohol, Drogen, Computer, Sex)
  • Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen, Hyperaktivität (ADS/ADHS) 
  • Agressives Verhalten
  • Zwänge (quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen)
  • Ticstörungen
  • wiederkehrende körperliche Schmerzen ohne eindeutigen medizinischen Befund, z.B. Bauch- und Kopfschmerzen
  • Störungen des Sozialverhaltens sowie dissoziales Verhalten, Schule schwänzen, Stehlen und Lügen
  • Einnässen und Einkoten 
  • Einschlaf- und Durchschlafstörungen (nichtorganische Insomnie), schwere Albträume
  • Körperliche Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis, an denen häufig seelische Faktoren mitbeteiligt sind 
  • Trennungsschwierigkeiten und Ablösungsprobleme 
  • Ängste und Phobien oder Panikstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen, Traumatisierungen durch sexuellen Missbrauch oder Misshandlung
  • Anpassungststörung (z.B. nach Tod eines Familienangehörigen)

Übernimmt die Krankenkasse die Therapiekosten?

In der Regel: Ja.

Im Rahmen von 5 sogenannten probatorischen Sitzungen wird abgeklärt, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Die Behandlungsbedürftigkeit wird von der Krankenkasse mit Hilfe eines anonymisierten Gutachterverfahrens festgestellt. Nach Genehmiung stehen Kindern bis zu 150 Stunden und  Jugendlichen bis zu 180 Stunden zur Verfügun.